Bibliotheksordnung

Bei der Schuleinschreibung werden die Schüler/innen automatisch Mitglieder der Schulbibliothek und erkennen die Bibliotheksordnung an.

Die Benutzer haben sich in der Schulbibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Mit dem Inventar, den Büchern und anderen Medien ist sorgsam umzugehen. In der Bibliothek ist Essen und Trinken sowie die Benutzung des Mobiltelefons (außer für schulische Zwecke) nicht gestattet. Die Bibliothekscomputer sind ausschließlich für bibliotheks- und schulbezogene Arbeiten bestimmt.

Die Mitgliedschaft in der Schulbibliothek ist kostenfrei, die Benutzer können sich maximal 4 Bücher gleichzeitig ausleihen, die Leihfrist beträgt 21 Tage und kann bei Bedarf verlängert werden.

Benutzer, die gegen die Bibliotheksordnung oder die Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Ausleihe und dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.

Die komplette Bibliotheksordnung ist hier zu finden:

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