Schülerbeihilfenaktion

Die Schülerbeihilfe gebührt für den Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe, die Heimbeihilfe gebührt bereits ab der 9. Schulstufe.

Nach der Novelle 2013 des Schülerbeihilfengesetzes ist die Beihilfe eine Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, deshalb ist ein günstiger Schulerfolg nicht länger Voraussetzung für die Gewährung von Schülerbeihilfen. Die Altersgrenze für SelbsterhalterInnen wurde auf 35 angehoben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.schuelerbeihilfen.at. Die Antragsformulare bekommen Sie im Sekretariat. Abgabetermin: 31. 12. des jeweiligen Schuljahres (später erfolgt eine adäquate Beihilfenkürzung).

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